Alimentation zu gering - hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte 
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu im II. Vj. 2026 eine Broschüre heraus (unmittelbar nach Beschluss eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Kinderpflegerin

PDF-SERVICE: Zehn OnlineBücher & eBooks für den Öffentlichen Dienst oder Beamte zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr - auch für Beschäftigte der kommunalen Verwaltung geeignet. Sie können alle Bücher und eBooks herunterladen, lesen und ausdrucken: Wissenswertes zum Beamtenrecht, Beihilfe, Beamtenversorgung, Tarifrecht (TVöD, TV-L),  Nebentätig-keitsrecht, Berufseinstieg und Frauen im öffentlichen Dienst >>>mehr Informationen

Neu aufgelegt: Jahr 2025


ACHTUNG Nachzahlung für alle Beamten des Bundes wegen amtsangemessener Alimentation Teilweise fünfstellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte und Versorgungsempfänger im Bund (mit Bahn, Post, Telekom und Postbank) sowie einigen Ländern durch die Neuregelung der amtsangemessen Alimentation  >>>zur (Vor)Bestellung 


 



Zur Übersicht aller Verwaltungsberufe

Hier geben wir einige Tipps zur Bewerbung

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Kinderpfleger/in

Voraussetzungen: Hauptschulabschluss oder höherwertige Abschlüsse, Erfüllte Berufsschulpflicht

Dauer: 3 Jahre (2 Jahre hauswirtschaftlich-pflegerische Berufsfachschule, 1 Jahr Anerkennungspraktikum

Ausbildungsabschluss: Staatlich anerkannte/r Kinderpfleger/in

Kurzbeschreibung:

Die Ausbildung zur/zum Kinderpflegerin/Kinderpfleger beinhaltet pflegerische, hauswirtschaftliche und pädagogische Aufgaben in Familien und unter der Leitung einer Fachkraft in Einrichtungen für Kleinst- und Kleinkinder.

Vorpraktikum Kinderpfleger/ /in

Das Vorpraktikum ist keine zwingende Voraussetzung für die Ausbildung zum/zur Kinderpfleger/in wird aber aufgrund der berufspraktischen Erfahrung empfohlen.

Voraussetzungen: Hauptschulabschluss oder höherwertige Abschlüsse
Erfüllte Berufsschulpflicht

Dauer des Praktikums: 1 Jahr

Praktikumsgliederung: Betreuung der Kinder mit einer Fachkraft, Arbeit an Projekten und Veranstaltungen

Anerkennungspraktikum

Voraussetzungen: erfolgreicher Besuch der zweijährigen hauswirtschaftlich-pflegerischen Berufsfachschule.

Dauer des Praktikums:1 Jahr

Ausbildungsgliederung:

  • Jahresarbeit zu einem berufsbezogenen Thema
  • Tätigkeit in Kindertageseinrichtungen
  • Vorbereitung auf das zukünftige Arbeitsfeld der Kinderpfleger/in
  • Arbeit an Projekten und Veranstaltungen

Weiterbildungsmöglichkeiten. Nach der abgeschlossenen Ausbildung kann man sich zum/zur Erzieher/in weiterbilden.

Die Bewerbung für das Vorpraktikum Kinderpfleger/in und Anerkennungsjahr sollte an die zuständige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung gerichtet sein.


Exklusiv-Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro (inkl. MwSt. und Versand)

Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit 1997 - also seit fast 30 Jahren - die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen um Einkommens- und Arbeitsbedingungen (u.a. auch verwaltungsbeamte.de). Auf dem USB-Stick (32 GB) sind drei Ratgeber & fünf e-Books aufgespielt. Verfügbar sind die OnlineBücher Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungs-recht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Die eBooks sind komfortabel, denn mit den VerLINKungen gelangt man direkt auf die Website mit weiterführenden Informationen: Nebentätigkeitsrecht für Arbeitnehmer und Beamte, Tarifrecht (TVöD, TV-L), Berufseinstieg in den öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst. >>>zur Bestellung

 

 

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