
Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG)
ACHTUNG Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen amtsangemessener Alimentation
Medienberichten zufolge erhalten die Bundesbeamten mind. 3.000 bis 13.000 Euro an Nachzahlungen bisher nicht verassungskonformer Alimentation. Die Nachzahlungen können erwartet werden von Beamtinnen & Beamte beim Bund - auch Ruhestandsbeamte & Versorgunghempfänger. Ebenso können die Beamten der Bahn, Post, Telekom und Postbank auf Nachzahlungen hoffen. Auch in etlichen Ländern werden Beamtinnen und Beamte auf Nachzahlungen hoffen können, u.a. in Berlin und Nordrhein-Westfalen sowie weiteren Ländern.
Ausführliche Informationen finden Sie unter der zum Bundesalimentationsgesetz besten Website im Netz www.bundesalimentationsgesetz.de.
In einer rund 100-seitigen Broschüre des INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte werden wir das Thema Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern aufbereiten und dokumentieren. Die Broschüre wird unmittelbar nach dem Beschluss der Bundesregierung zum Gesetzentwurf des Bundesalimentationsgesetzes (BAlimentG) veröffentlicht. Der Beschluss wird im Mai bzw. Juni 2026 erwartet.
In der Broschüre finden Sie alle aktuellen Besoldungstabellen beim Bund, der Bahn, der Post, der Telekom und der Postbank sowie aller Länder. Von besonderem Interesse ist der Entwurf der neuen Tabellen für den Bund ab 01.05.2026 nach der manche Beamtinnen und Beamte rund 500 Euro höhere Dienstbezüge erhalten werden (z.B. A 11).
Die Broschüre Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern kann hier vorbestellt bzw. bestellt werden
>>>zur (Vor)Bestellung Für Mehrfachbesteller aus Gewerkschaften, Verbänden und Behörden zum Vorzugspreis..
Letzte Meldung: Aktuelles für Verwaltungsbeamte
Herzlich Willkommen den Verwaltungsbeamten
Verwaltungsbeamte sind Beamtinnen und Beamte im öffentlichen Dienst, die in Kommunal-, Landes- und Bundesbe-hörden arbeiten und für eine Vielzahl von Aufgaben zuständig sind (u.a.Bürgerberatung, Antragsbearbeitung wie Meldewesen und Zulassungen), Personal- und Finanzverwaltung. Sie unterstehen einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat, unterscheiden sich von Angestellten und werden je nach Bildungs-abschluss in den mittleren (Realschulabschluss), gehobenen (Fachabitur/Abitur) oder höheren Dienst (Master/Diplom) eingestuft.
Typische Berufe sind Verwaltungswirt (mittlerer Dienst) oder Diplom-Verwaltungswirt (gehobener Dienst).
Aufgabenbereiche
Bürgerkontakt: Beratung, Auskunftserteilung, Bearbeitung von Anträgen und Erstellung von Bescheiden
Allgemeine Verwaltung
Personal-, Finanz-, Liegenschafts- und Haushaltswesen
Spezialisierungen
Kfz-Zulassungsstellen, Sozialämter, Bauverwaltung, Polizei (z.B. BKA)
Digitalisierung
Beteiligung an der Digitalisierung von Verwaltungsabläufen (E-Akte, E-Partizipation)
Ausbildung und Laufbahnen
Mittlerer Dienst (z.B. Verwaltungswirt): 2-jährige Ausbildung nach mittlerem Schulabschluss
Gehobener Dienst (z.B. Diplom-Verwaltungswirt)
3-jähriges duales Studium (Bachelor)
Voraussetzungen
Staatsangehörigkeit (EU), gesundheitliche Eignung, polizeiliches Führungszeugnis, Alter (zumeist bis zum 35.Lj.)
Besoldung und Vorteile
Besoldung
Einstiegsgehälter je nach Laufbahn, z.B. ab ca. 2.900 € brutto (gehobener Dienst), mit Aufstiegsmöglichkeiten
Versorgung
Anspruch auf Pension und Beihilfe im Ruhestand
Verschiedene Einsatzorte
Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden (z.B. Rathäuser, Landratsämter)
Öffentliche Betriebe und Verbände
Einrichtungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (z.B. Polizei, BKA)
Hier weitere spezielle Informationen für Beamtinnen und Beamte und sonstige Beschäftigte, die im Verwaltungsdienst arbeiten. .
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Red 20231031 / 20260101 / 20260414