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Stöhr: Beamtenstatus schließt Streikrecht aus
Der Beamtenstatus schließt das Recht zu streiken aus. Das hat der 1. Vorsitzende der dbb tarifunion Frank Stöhr noch einmal klar gemacht. Der Zeitschrift Schule heute des Verbandes Bildung und Erziehung (Ausgabe Februar 2011) sagte Stöhr: Beamte erster und zweiter Klasse, also verbeamtete Lehrer mit und verbeamtete Polizisten ohne Streikrecht kann es nach dem deutschen Grundgesetz nicht geben. Der Beamtenstatus ist unteilbar.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte mit Urteil vom 15. Dezember 2010 entschieden, dass eine Disziplinarstrafe aufgrund der Teilnahme an einem Streik durch eine verbeamtete Lehrerin gegen das Streikrecht für Lehrer verstoße. Hierbei berief sich das Verwaltungsgericht auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Stöhr zeigte sich überzeugt, dass das Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts in weiteren Instanzen aufgehoben wird, weil es gegen das deutsche Grundgesetz verstoße. Um einen Streik im Beamtenstatus zu ermöglichen, müsste zunächst das Grundgesetz geändert werden, so der Chef der dbb tarifunion. Eine solche Grundgesetzänderung würde für den Staat und die Bürger erhebliche Nachteile mit sich bringen. Die Verlässlichkeit des Staates, die in den vergangenen Jahrzehnten durch das Berufsbeamtentum gewährleistet wurde, wäre infrage gestellt. Hierzu gehört auch, dass der Bildungsbereich bisher weitgehend streikfrei geblieben ist. Dies sollte auch in der Zukunft nicht verändert werden, so Stöhr. Das Streikverbot garantiert das Schülerrecht auf Bildung und das Elternrecht auf verlässliche Betreuung der Kinder.
Quelle: Pressemeldung des dbb beamtenbund und tarifunion, 15.02.2011
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