Alimentation zu gering - hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte 
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu im II. Vj. 2026 eine Broschüre heraus (unmittelbar nach Beschluss eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Nordrhein-Westfalen: Beihilfeverordnung - Übersicht

Neu aufgelegt: Juli 2025

 

 Zu Indikationen von A bis Z und ausgewählten Kliniken 

BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern selbst komplizierte Sachverhalte in verständlicher Form.

Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden


.

 

Hier finden Sie die Rechtsgrundlagen zum Beihilferecht des Landes Nordrhein-Westfalens

>>>Auf einer weiteren Seite finden Sie kommentierte Texte und weitere Hinweise
zu den Regelungen des Beihilferechts von Nordrhein-Westfalen

Beihilfeverordnung in Nordrhein-Westfalen

Stand: 05.11.2009

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Beihilfeberechtigte Personen

§ 2 Beihilfefälle

§ 3 Begriff der beihilfefähigen Aufwendungen

§ 4 Beihilfefähige Aufwendungen in Krankheitsfällen

§ 4a Psychotherapeutische Leistungen

§ 4b Psychosomatische Grundversorgung

§ 4c Tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie

§ 4d Verhaltenstherapie

§ 5 Beihilfefähige Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit und erheblichem
allgemeinen Betreuungsbedarf

§ 5a Häusliche Pflege

§ 5b Teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege

§ 5c Vollstationäre Pflege

§ 5d Zusätzliche Betreuungsleistungen bei häuslicher und vollstationärer Pflege

§ 6 Beihilfefähige Aufwendungen bei stationären Rehabilitationsmaßnahmen

§ 6a Beihilfefähige Aufwendungen für stationäre Müttergenesungskuren oder
Mutter-/Vater-Kind-Kuren

§ 7 Beihilfefähige Aufwendungen für ambulante Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen

§ 8 Beihilfefähige Aufwendungen bei nicht rechtswidrigem Schwangerschaftsabbruch
und durch Krankheit erforderlicher Sterilisation sowie bei Empfängnisregelung

§ 9 Beihilfefähige Aufwendungen in Geburtsfällen

§ 10 Beihilfefähige Aufwendungen bei Behandlung im Ausland

§ 11 Beihilfefähige Aufwendungen in Todesfällen

§ 12 Bemessung der Beihilfen

§ 12a Kostendämpfungspauschale

§ 13 Verfahren

§ 14 Gewährung von Beihilfen an Hinterbliebene und andere Personen in Todesfällen

§ 15 Belastungsgrenze

§ 16 Besondere Bestimmungen für die Gemeinden, Gemeindeverbände und die
sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und
Stiftungen des öffentlichen Rechts

§ 17 Personenbezogene Bezeichnungen

§ 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Übergangs- und Schlussvorschriften


Anlage 1 § 4 BVO (zu § 4 Abs. 1 Nr. 1 Satz 5) Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung

Anlage 2 § 4 BVO (zu § 4 Abs. 1 Nr. 7 BVO)

Anlage 3 § 4 BVO (zu § 4 Abs. 1 Nr. 10 Satz 11)


Besonderes Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

seit 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung, sowie zur Beihilfe in Bund und Ländern. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht für den öffentlichen Dienst (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht für Tarifkräfte und Beamte, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld sowie Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei Bücher als PDF: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern >>>zur Bestellung



Red 20260618

Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.verwaltungsbeamte.de © 2026