Beihilfeverordnung - Hessen

 

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Beihilfeverordnung - Hessen

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Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen
(Beihilfeverordnung)

Stand: 01.01.2006

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 1 Zweckbestimmung und Rechtsnatur 

§ 2 Beihilfeberechtigte Personen 

§ 3 Berücksichtigungsfähige Angehörige 

§ 4 Zusammentreffen mehrerer
Beihilfeberechtigungen sowie einer
Beihilfeberechtigung mit einer
Berücksichtigungsfähigkeit als
Angehöriger
 

§ 5 Beihilfefähigkeit der Aufwendungen 

§ 6 Beihilfefähige Aufwendungen bei
Krankheit
 

§ 7 Beihilfefähige Aufwendungen bei
Sanatoriumsbehandlung
 

§ 8 Beihilfefähige Aufwendungen bei Heilkur

§ 9 Beihilfefähige Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit

§ 10 Beihilfefähige Aufwendungen bei
Früherkennungs- und Vorsorge-
maßnahmen
 

§ 11 Beihilfefähige Aufwendungen bei
Empfängnisregelung, Schwanger-schaftsabbruch und Sterilisation

§ 12 Beihilfefähige Aufwendungen bei Geburt

§ 13 Beihilfefähige Aufwendungen in
Todesfällen

§ 14 Beihilfefähige, außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland
entstandene Aufwendungen

§ 15 Bemessung der Beihilfe

§ 16 Beihilfen beim Tode des
Beihilfeberechtigten

§ 17 Verfahren

§ 18 Übergangs- und
Schlussvorschriften

§ 19 Aufhebung des bisherigen Rechts

§ 20 Verwaltungsvorschriften

§ 21 In-Kraft-Treten 

§ 22

 

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