Urteil zur Beihilfe: Beihilfefähige Aufwendungen bei Sanatoriumsbehandlung

 

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Beihilfefähige Aufwendungen bei Sanatoriumsbehandlung

Aufwendungen für Unterkunft, Verpflegung und Pflege aus Anlass einer Sanatoriumsbehandlung sind nur bis zur Höhe des niedrigsten Satzes des betreffenden Sanatoriums beihilfefähig, ohne dass es darauf ankommt, ob der Beihilfeberechtigte solche Leistungen tatsächlich zu diesem Satz hätte in Anspruch nehmen können.

BVerwG Beschluss vom 28.Februar 1997 - BVerwG 2 B 22.97


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