Urteil zur Beihilfe: Beihilfe für Perücke

 

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Beihilfe für eine Perücke; unterschiedliche Voraussetzungen für die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen bei Männern und Frauen

Leitsatz Eine Regelung, nach der die Aufwendungen für die Beschaffung einer Perücke für männliche Personen nur beihilfefähig sind, wenn eine bestimmte Altersgrenze nicht überschritten ist, während eine solche Altersgrenze bei Frauen nicht vorgeschrieben ist, verletzt das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 3 GG.

BVerwG Urteil des 2. Senats vom 31. Januar 2002 - BVerwG 2 C 1.01 >>>Mehr zur Entscheidung 


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