Bundesbeihilfeverordnung (BBhV): Anlage 12 zu § 25 Absatz 1, 2 und 4 - Nicht beihilfefähige Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle

 

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Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV)

Anlage 12 (zu § 25 Absatz 1, 2 und 4)

Nicht beihilfefähige Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle

Nicht zu den beihilfefähigen Hilfsmitteln gehören Gegenstände, die weder notwendig noch wirtschaftlich angemessen (§ 6 Absatz 1) sind, die einen geringen oder umstrittenen therapeutischen Nutzen oder einen geringen Abgabepreis haben (§ 25 Absatz 2) oder die zur allgemeinen Lebenshaltung gehören. Nicht beihilfefähig sind insbesondere folgende Gegenstände:

1.1 Adju-Set/-Sano
1.2 Angorawäsche
1.3 antiallergene Matratzen, Matratzenbezüge und Bettbezüge
1.4 Aqua-Therapie-Hose
1.5 Arbeitsplatte zum Krankenfahrstuhl
1.6 Augenheizkissen
1.7 Autofahrerrückenstütze
1.8 Autokindersitz
1.9 Autokofferraumlifter
1.10 Autolifter

2.1 Badewannengleitschutz/-kopfstütze/-matte
2.2 Bandagen (soweit nicht in Anlage 11 aufgeführt)
2.3 Basalthermometer
2.4 Bauchgurt
2.5 Bestrahlungsgeräte/-lampen zur Selbstbehandlung, soweit nicht in Anlage 11 aufgeführt
2.6 Bett (soweit nicht in Anlage 11 aufgeführt)
2.7 Bettbrett/-füllung/-lagerungskissen/-platte/-rost/-stütze
2.8 Bett-Tisch
2.9 Bidet
2.10 Bildschirmbrille
2.11 Bill-Wanne
2.12 Blinden-Uhr
2.13 Blutdruckmessgerät
2.14 Brückentisch

3.1 (frei)

4.1 Dusche

5.1 Einkaufsnetz
5.2 Einmal-Handschuhe, es sei denn, sie sind bei regelmäßiger Katheterisierung, zur endotrachialen Absaugung, im Zusammenhang mit sterilem Ansaugkatheter oder bei Querschnittgelähmten zur Darmentleerung erforderlich
5.3 Eisbeutel und -kompressen
5.4 Elektrische Schreibmaschine
5.5 Elektrische Zahnbürste
5.6 Elektrofahrzeuge, soweit nicht in Anlage 11 aufgeführt
5.7 Elektro-Luftfilter
5.8 Elektronic-Muscle-Control (EMC 1000)
5.9 Erektionshilfen
5.10  Ergometer
5.11 Ess- und Trinkhilfen
5.12 Expander

6.1 Fieberthermometer
6.2 Fußgymnastik-Rolle, Fußwippe (zum Beispiel Venentrainer)

7.1 Garage für Krankenfahrzeuge

8.1 Handschuhe, es sei denn, sie sind nach Nummer 11.21 der Anlage 11 erforderlich
8.2 Handtrainer
8.3 Hängeliege
8.4 Hantel (Federhantel)
8.5 Hausnotrufsystem
8.6 Hautschutzmittel
8.7 Heimtrainer
8.8 Heizdecke/-kissen
8.9 Hilfsgeräte für die Hausarbeit
8.10 Höhensonne
8.11 Hörkissen
8.12 Hörkragen Akusta-Coletta

9.1 Intraschallgerät (Schallwellengerät)
9.2 Inuma-Gerät (alpha, beta, gamma)
9.3 Ionisierungsgeräte (zum Beispiel Ionisator, Pollimed 100)
9.4 Ionopront, Permox-Sauerstofferzeuger

10.1 (frei)

11.1 Katzenfell
11.2 Klingelleuchten, die nicht von Nummer 12.4 der Anlage 11 erfasst sind
11.3 Knickfußstrumpf
11.4 Knoche Natur-Bruch-Slip
11.5 Kolorimeter
11.6 Kommunikationssystem
11.7 Kraftfahrzeug einschließlich behindertengerechter Umrüstung
11.8 Krankenunterlagen, es sei denn,
a) sie sind in direktem Zusammenhang mit der Behandlung einer Krankheit erforderlich (Blasen- oder Darminkontinenz im Rahmen einer Dekubitusbehandlung oder bei Dermatitiden),
b) neben der Blasen- oder Darminkontinenz liegen so schwere Funktionsstörungen vor (zum Beispiel Halbseitenlähmung mit Sprachverlust), dass sonst der Eintritt von Dekubitus oder Dermatitiden droht,
c) die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben wird damit wieder ermöglicht
11.9 Kreislaufgerät

12.1 Lagerungskissen/-stütze, ausgenommen Nummer 1.1 der Anlage 11
12.2 Language-Master
12.3 Luftreinigungsgeräte

13.1 Magnetfolie
13.2 Monophonator
13.3 Munddusche

14.1 Nackenheizkissen
14.2 (weggefallen)

15.1 Öldispersionsapparat

16.1 Pulsfrequenzmesser

17.1 (frei)

18.1 Rotlichtlampe
18.2 Rückentrainer

19.1 Salbenpinsel
19.2 Schlaftherapiegerät
19.3 Schuhe, soweit nicht in Anlage 11 aufgeführt
19.4 Spezialsitze
19.5 Spirometer
19.6 Spranzbruchband
19.7 Sprossenwand
19.8 Sterilisator
19.9 Stimmübungssystem für Kehlkopflose
19.10 Stockroller
19.11 Stockständer
19.12 Stufenbett
19.13 SUNTRONIC-System (AS 43)

20.1 Taktellgerät
20.2 Tamponapplikator
20.3 Tandem für Behinderte
20.4 Telefonverstärker
20.5 Telefonhalter
20.6 Therapeutische Wärme-/Kältesegmente
20.7 Treppenlift, Monolift, Plattformlift

21.1 Übungsmatte
21.2 Ultraschalltherapiegeräte
21.3 Urin-Prüfgerät

22.1 Venenkissen

23.1 Waage
23.2 Wandstandgerät

24.1 (frei)

25.1 (frei)

26.1 Zahnpflegemittel
26.2 Zweirad für Behinderte.


Red 20210321


AB hier die alte Fassung der Anlage 12 BBhV

 

Bundesbeihilfeverordnung (mit den Durchführungshinweisen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift)

Anlage 12 (zu § 25 Absatz 1, 2 und 4)
Nicht beihilfefähige Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle


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