Bunndesesoldungsgesetz: § 10 Anrechnung von Sachbezügen auf die Besoldung

PDF-SERVICE mit Büchern und eBooks

Zum Komplettpreis von nur 15 Euro inkl. MwSt. bei einer Laufzeit von 12 Monaten können Sie zehn Bücher und eBooks zum Beamtenrecht bzw. Tarifrecht herunterladen, lesen und ausdrucken (u.a. Rund ums Geld, Tarifrecht, Beamtenversorgung, Beihilfe, Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öffentlichen Dienst, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst).

Daneben bieten wir Mustervorlagen für den Schriftwechsel mit der Behördenleitung, z.B. bei Nebentätigkeit, Anträgen auf Teilzeit
>>>Jetzt den komfortablen PDF-SERVICE bestellen


.

Zur Übersicht des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG)

.

§ 10 Anrechnung von Sachbezügen auf die Besoldung

Erhält ein Beamter, Richter oder Soldat Sachbezüge, so werden diese unter Berücksichtigung ihres wirtschaftlichen Wertes mit einem angemessenen Betrag auf die Besoldung angerechnet, soweit nichts anderes bestimmt ist.



Eine aktuelle Fassung des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) finden Sie unter www.gesetze-im-internet.de


Vorteile für den öffentlichen Dienst

Vergleichen und sparen: Baufinanzierung - Berufsunfähigkeitsabsicherung - KapitalanlagenKrankenzusatzversicherung - Private Krankenversicherung - zuerst vergleichen, dann unterschreiben - Online-Vergleich Gesetzliche KrankenkassenZahnzusatzversicherung  -

Brutto/Netto: >>>hier können Sie es ausrechnen lassen

PDF-SERVICE: zehn eBooks zu den wichtigsten Themen für Beamte und dem Öffentlichen Dienst
Für nur 15 Euro im Jahr können Sie mehr als zehn Taschenbücher als eBook herunterladen: Beamtenrecht, Besoldung, Beamtenversorgung, Beihilfe) sowie Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Frauen im öffentlichen Dienst. Sie können die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen
>>>mehr Informationen


 

Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.verwaltungsbeamte.de © 2024